Ihre Anzeige im RÄBL

Mediadaten:
Infos und Antworten

Wenn Sie eine Anzeige im RÄBL veröffentlichen möchten, finden Sie hier Informationen und Antworten auf häufige Fragen.

FAQ Rund ums Thema Mediadaten

Der Auftraggeber muss einen wichtigen Grund für die Stornierung vorweisen. Die Rücktrittserklärung muss mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Anzeigenschluss beim Verlag eingegangen sein. Bei Ein- und Durchheftern und allen verbindlich zugesagten Vorzugsplätzen einschließlich Umschlagseiten akzeptiert der Verlag keinen Rücktritt.

Für Wiederholungsanzeigen werden folgende Rabatte gewährt:

    • Mind. 3 Anzeigen in einem Kalenderjahr: 3 %
    • Mind. 6 Anzeigen in einem Kalenderjahr: 5 %
    • Mind. 12 Anzeigen in einem Kalenderjahr: 10 %
    • Mind. 24 Anzeigen in einem Kalenderjahr: 20 %

Bei Nichterreichen eines vereinbarten Abschlusses berechnen wir die bereits gewährte Differenz nach.

Eine 1-spaltige Anzeige hat ein Format von 43 mm in der Breite; eine 2-spaltige Anzeige 88,5 mm in der Breite.

Der Preis wird nach mm in der Höhe berechnet.

Unmittelbar nach der Buchung wird eine Rechnung ausgestellt. Diese ist innerhalb der ausgewiesenen Frist zu begleichen, sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Es werden keine Nachlässe für vorzeitige Zahlung gewährt.

Für verbindlich zugesagte Plätze erheben wir einen Zuschlag von 20 % auf den Grundpreis einer s/w-Anzeige.

Korrekturabzüge werden nur nach Vereinbarung erstellt. Der erste Abzug ist kostenfrei, jede weitere Korrektur wird nach Aufwand berechnet. Der Anzeigentext kann an folgende Adresse geschickt werden: verlag@wwf-medien.de

Bei 1-spaltiger Ausführung beträgt der Preis pro mm für eine s/w-Anzeige 4,80 € netto; für eine 4c-Anzeige 7,45 € netto.

Ja. Das Zeitschriftenformat hat eine Breite von 205 mm × 290 mm Höhe. Anzeigen sollten mit einem Anschnitt von 3 mm rundum versehen werden.

Bei Rubrikanzeigen wird nach mm in der Höhe berechnet. Formatanzeigen haben ein bereits vorgegebenes Format (1, ½, ⅓, ¼, ⅕ und ⅙ Seite).

Bei Veröffentlichung im redaktionellen Teil erheben wir einen Zuschlag von 20 % auf den Grundpreis einer s/w-Anzeige.

Die AE-Provision beträgt 10 % vom Kundennetto. Die Provision wird ausschließlich für Agenturen gewährt, die im Kundenauftrag handeln.

Das Höchstformat für Beilagen beträgt 195 mm Breite × 275 mm Höhe.

  • Für Beilagen bis 25 g berechnen wir 99,00 € netto zzgl. 8,00 € netto Postgebühren pro 1.000 Stück; Beilagen über 25 g kosten 99,00 € netto zzgl. 10,00 € netto pro 1.000 Stück (bei Belegung an beliebiger Stelle).

  • Je Ausgabe sind fünf Beilagen bis zu einem Gewicht von 75 g möglich.

  • Einen Rabatt gibt es nicht.

Beilagen müssen mit dem Zusatz „Anzeige“ in mind. 11 Punkt auf der Vorderseite gekennzeichnet werden.

Ja, die Anzeige erscheint für drei Monate auf der Seite der Ärztekammer als PDF-Seite. Dies ist mit keinen Mehrkosten verbunden.